Eine Grundabnahme ist jährlich vor Saisonbeginn  vorgeschrieben. Zusätzliche Fahrzeugüberprüfungen sind jederzeit möglich.
                    
                    Bei der jährlichen Grundabnahme sowie den Sicht und  Funktionsabnahmen an Renntagen dürfen außer den eingeteilten  Abnahmeverantwortlichen nur der Fahrer und 1 Mechaniker im Abnahmebereich  anwesend sein. Die Anwesenheit des Fahrers ist Pflicht.
                    
                    DASV-Meisterschaftsteilnehmer erhalten eine  Abnahmekarte, Gaststarter eine Gaststarterkarte, die im linken hinteren  Seitenfenster gut sichtbar anzubringen ist.
                    
                    Der Abnahmepass beschreibt das Fahrzeug in seinen  wesentlichen Teilen und ist nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar, sie wird  auf Fahrer und Fahrzeug ausgestellt. Abnahmepässe die ihre Gültigkeit  verlieren, sind an den DASV zurückzugeben.
                    
                    Für die Richtigkeit der Angaben im Abnahmepass ist der  Antragsteller verantwortlich. Die technische Abnahme an Rennveranstaltungen  überprüft nur die Betriebssicherheit des Fahrzeuges.
                    
                    Eintragungspflichtige  Änderungen am Fahrzeug sind unaufgefordert der Abnahme zu melden und eintragen  zu lassen. Bei Zuwiderhandlung  wird einem eventuell eingehenden Protest ungeprüft stattgegeben.
                    
                    Späteinsteiger müssen Grundabnahmetermine mit dem Leiter der  Abnahme vereinbaren.
                    
                    Bei  Verlust  des Abnahmepasses  ist   eine erneute Grunduntersuchung nebst Ausstellung eines neuen Abnahmepasses  erforderlich.
                    
                    Fahrgestellnummern  werden vom Leiter der Abnahme zugeteilt und auf einer 50 x 20 x 2 mm großen  Fe-Platte eingeschlagen. Die Platte ist am Überrollkäfig und bei Bedarf an der  Karosserie an der von der Abnahme zu benennenden Stelle anzuschweißen.
                    
                    Abnahmepassanträge   sind  beim  Leiter   der  Abnahme erhältlich.
                    
                    Ausgefüllte   Anträge  sind  dem   Leiter  der Abnahme zuzuleiten.